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Einstufungsverordnung für die HAUP – Klassifizierung von Studienfachbereichen und Lehrveranstaltungen
Verordnung vom 22.11.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an der HAUP in drei Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑III) eingeteilt werden und berücksichtigt dabei auch Fernstudien‑ und E‑Learning‑Formate.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/22/2007XXIII
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an der HAUP in drei Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑III) eingeteilt werden und berücksichtigt dabei auch Fernstudien‑ und E‑Learning‑Formate.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien (HAUP) und legt den Geltungsbereich fest.
  • Studienfachbereiche werden in drei Lehrverpflichtungsgruppen eingeteilt: LVG I (wissenschaftlicher Schwerpunkt), LVG II (sonstige) und LVG III (praktischer Schwerpunkt).
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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