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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2008
Verordnung vom 26.11.2007

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie viele ausländische Beschäftigte in jedem Bundesland im Jahr 2008 maximal zulässig sind.
  • Die jeweiligen Zahlen basieren auf der Bundeshöchstzahl und werden für jedes Bundesland individuell bestimmt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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