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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2008 Verordnung vom 11/26/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie viele ausländische Beschäftigte in jedem Bundesland im Jahr 2008 maximal zulässig sind.
  • Die jeweiligen Zahlen basieren auf der Bundeshöchstzahl und werden für jedes Bundesland individuell bestimmt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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