Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2007XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, wie viele ausländische Beschäftigte in jedem Bundesland im Jahr 2008 maximal zulässig sind.
- Die jeweiligen Zahlen basieren auf der Bundeshöchstzahl und werden für jedes Bundesland individuell bestimmt.
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