Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (2008) Verordnung vom 11/27/2007
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz11/27/2007XXIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz fest, mit Zielen wie Chancengleichheit und Maßnahmen zu Kinderbetreuung, Teilzeit und Fortbildung. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Plan definiert das Ziel der Chancengleichheit und fordert die Anerkennung von Frauen als gleichwertige Partnerinnen im Berufsleben.
- Frauenförderungsmaßnahmen wie Mentoring müssen in die Personal‑ und Organisationsentwicklung integriert werden.
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