Ermächtigung des Leiters des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben (2005‑2010)
Verordnung vom 09.02.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ermächtigt den Leiter des Österreichischen Patentamtes, in den Jahren 2005‑2010 überplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Grundlage ist § 17a Abs. 3 BHG, und die Regelung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Finanzen2/9/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ermächtigt den Leiter des Österreichischen Patentamtes, in den Jahren 2005‑2010 überplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Grundlage ist § 17a Abs. 3 BHG, und die Regelung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Der Leiter des Patentamtes darf für jedes Finanzjahr von 2005 bis 2010 überplanmäßige Ausgaben tätigen.
- Die Ermächtigung basiert auf einer bereits bestehenden Flexibilisierungsklausel, die im Patentamt angewendet wird.
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