Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/28/2007XXIII
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung um § 3a, der eine alternative Prüfungsoption für das Jahr 2007 vorsieht, falls die reguläre Untersuchung bis zum 15. November nicht abgeschlossen ist.Schwerpunkte
- Ein neuer § 3a wird eingefügt, der eine Ausweichregelung für das Jahr 2007 vorsieht.
- Die Ausweichregelung gilt nur, wenn die reguläre Untersuchung bis zum 15. November 2007 nicht abgeschlossen ist.
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