<!--[-->Einführung einer Ausnahmeregelung für IBR/IPV‑Untersuchungen 2007<!--]-->
Einführung einer Ausnahmeregelung für IBR/IPV‑Untersuchungen 2007 Verordnung vom 11/28/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/28/2007XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung um § 3a, der es erlaubt, nicht abgeschlossene Untersuchungen für das Jahr 2007 bis zum 15. November 2007 nach den Bestimmungen von 2008 nachzuholen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a wird eingefügt, der eine Ausnahmeregelung für die Untersuchungen des Jahres 2007 schafft.
  • Wenn die Untersuchungen bis zum 15. November 2007 noch nicht abgeschlossen sind, dürfen sie nach den Bestimmungen der IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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