Bundesministerium für Justiz11/29/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 333/2007 ändert die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr. Sie führt neue Regeln für die elektronische Einreichung von Dokumenten ein, legt fest, dass Eingaben strukturiert übermittelt werden müssen, und definiert genaue Inkrafttretensdaten.Schwerpunkte
- Zur Verbesserung zurückgestellter verfahrenseinleitender Schriftsätze wird ein neues Verfahren eingeführt, bei dem diese als Ersteingabe in elektronischer und verbesserter Form erneut eingereicht werden müssen.
- Der bisherige § 2 samt Überschrift wird vollständig gestrichen.
Dokumente (PDFs)
