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Festsetzung des Anpassungsfaktors 2008 für die Sozialversicherung
Verordnung vom 03.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 auf 1,017 fest, basierend auf dem ASVG.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/3/2007XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 auf 1,017 fest, basierend auf dem ASVG.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 wird auf 1,017 festgelegt.
  • Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage des Richtwerts nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG.
Dokumente (PDFs)
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Buchinger Erwin, Dr.

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