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Festsetzung des Anpassungsfaktors 2008 für die Sozialversicherung Verordnung vom 12/3/2007
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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/3/2007XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 auf 1,017 fest, basierend auf dem ASVG.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 wird auf 1,017 festgelegt.
  • Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage des Richtwerts nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG.
Dokumente (PDFs)
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Buchinger Erwin, Dr.




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