Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 20. Nachtrag zum österreichischen Arzneibuch ein, indem die deutsche Version des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5.04) in Kraft gesetzt wird und ältere Monographien außer Kraft setzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/12/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 20. Nachtrag zum österreichischen Arzneibuch ein, indem die deutsche Version des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5.04) in Kraft gesetzt wird und ältere Monographien außer Kraft setzt.Schwerpunkte
- Ein neuer Nachtrag (5.04) zum Europäischen Arzneibuch wird in Österreich verbindlich.
- Alte Monographien und Texte, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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