Verordnung zur Anpassung des Stichtags für öffentliche und Anstaltsapotheken
Verordnung vom 06.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 über den Betrieb öffentlicher und Anstaltsapotheken wird geändert, indem das in § 7 Abs. 5 genannte Stichtag von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 verschoben wird.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/6/2007XXIII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 über den Betrieb öffentlicher und Anstaltsapotheken wird geändert, indem das in § 7 Abs. 5 genannte Stichtag von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 verschoben wird.Schwerpunkte
- Das in § 7 Absatz 5 genannte Datum wird von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 geändert.
- Die Änderung beruht auf den §§ 48, 62 Abs. 1 und 69a Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes.
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