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DAC‑Verordnung Kremstal – Regelungen für Qualitätswein mit Herkunftsangabe Verordnung vom 12/10/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/10/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung Kremstal legt fest, dass nur Wein aus dem Kremstal‑Gebiet und ausschließlich aus Grüner Veltliner oder Riesling das Label DAC Kremstal tragen darf. Sie definiert genaue Etikettier‑ und Produktionsvorschriften sowie das Verfahren zur Beantragung einer staatlichen Prüfnummer.

Schwerpunkte

  • Der Wein darf nur aus Trauben stammen, die im Kremstal geerntet wurden.
  • Erlaubt sind nur die Qualitätsrebsorten Grüner Veltliner und Riesling; ein geringer Verschnitt ist zulässig.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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