Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2008 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,55 % auf den Arbeitgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest. Sie tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2007XXIII
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2008 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,55 % auf den Arbeitgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest. Sie tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Zuschlag zum Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird für das Jahr 2008 auf 0,55 % festgesetzt.
- Die Verordnung tritt zu Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.
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