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Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2008
Verordnung vom 10.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2008 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,55 % auf den Arbeitgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest. Sie tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2007XXIII
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2008 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,55 % auf den Arbeitgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest. Sie tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag zum Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird für das Jahr 2008 auf 0,55 % festgesetzt.
  • Die Verordnung tritt zu Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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