Verordnung zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für ausländische Fachkräfte (2008)
Verordnung vom 10.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 350/2007 erlaubt die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Fachkräfte über die gesetzliche Höchstzahl hinaus, sofern sie in einem der gelisteten Berufe qualifiziert sind. Sie gilt für Fachkräfte, die unter die EU‑Freizügigkeits‑Übergangsbestimmungen fallen und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2007XXIII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 350/2007 erlaubt die Erteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Fachkräfte über die gesetzliche Höchstzahl hinaus, sofern sie in einem der gelisteten Berufe qualifiziert sind. Sie gilt für Fachkräfte, die unter die EU‑Freizügigkeits‑Übergangsbestimmungen fallen und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen über die gesetzliche Bundeshöchstzahl hinaus, wenn die ausländische Fachkraft in einem der genannten Berufe qualifiziert ist.
- Gültig nur für Fachkräfte, die den Übergangsbestimmungen zur EU‑Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (z. B. Staatsangehörige neuer EU‑Staaten).
Dokumente (PDFs)
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