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Änderung der Eintrittstellen‑Verordnung: neue Grenzzollstellen für landwirtschaftliche Produkte Verordnung vom 12/11/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/11/2007XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 354/2007 legt neue Grenzzollstellen für die Einfuhr von Früchten, Gemüse, Saatgut und ähnlichen Produkten fest und tritt am 1. November 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 26 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 1995 und definiert neue Grenzzollstellen für bestimmte landwirtschaftliche Produkte.
  • Der bisherige § 2 der Eintrittstellen‑Verordnung wird um einen neuen Absatz (2) ergänzt, der den Anhang mit den Grenzzollstellen enthält.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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