Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/11/2007XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2007 erlassene Verordnung legt einheitliche Vermarktungsnormen für Eier fest: Sie definiert Qualitäts‑ und Gewichtsklassen, schreibt die Kennzeichnung mit einem Erzeugercode vor, verlangt die Angabe der Klassen auf Rechnungen, Lieferscheinen und in der Werbung und regelt die Registrierung von Erzeugerbetrieben sowie Packstellen. Verstöße führen zu Verwaltungsübertretungen.Schwerpunkte
- Eier der Güteklasse A und B müssen mit einem Erzeugercode gekennzeichnet werden; der Code enthält einen Haltungssystem‑Code und die Betriebsnummer des Erzeugers.
- Rechnungen, Lieferscheine und andere Transportpapiere müssen die jeweilige Güte‑ und Gewichtsklasse der gelieferten Eier ausweisen.
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