Änderung der Sanitär‑ und Klimatechnik‑Ausbildungsordnung – Eintrittsfrist bis 30. Juni 2008 Verordnung vom 12/11/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/11/2007XXIII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 357/2007 ergänzt die Ausbildungsordnung für Sanitär‑ und Klimatechnik und legt fest, dass die Ausbildung bis spätestens 30. Juni 2008 begonnen werden kann.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für Änderungen von Ausbildungsordnungen bilden.
- Die neue Regelung legt fest, dass die Ausbildung bis spätestens 30. Juni 2008 begonnen werden kann.
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