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Änderung der Sanitär‑ und Klimatechnik‑Ausbildungsordnung – Eintrittsfrist bis 30. Juni 2008 Verordnung vom 12/11/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/11/2007XXIII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 357/2007 ergänzt die Ausbildungsordnung für Sanitär‑ und Klimatechnik und legt fest, dass die Ausbildung bis spätestens 30. Juni 2008 begonnen werden kann.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für Änderungen von Ausbildungsordnungen bilden.
  • Die neue Regelung legt fest, dass die Ausbildung bis spätestens 30. Juni 2008 begonnen werden kann.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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