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Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2008
Verordnung vom 12.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2008 neue Beitragssätze für Bauern und Beamte fest und bestimmt Mindest‑ sowie Höchstbeitragsgrenzen.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/12/2007XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2008 neue Beitragssätze für Bauern und Beamte fest und bestimmt Mindest‑ sowie Höchstbeitragsgrenzen.

Schwerpunkte

  • Die Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG werden für 2008 neu festgelegt: 15,71904 % (Z 1), 17,46563 % (Z 2) usw.
  • Ab dem 1. Jänner 2008 gilt für Beamte eine monatliche Mindestbeitragsgrundlage von 589,50 € und eine Höchstbeitragsgrundlage von 3 930,00 €.
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