LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung – Festsetzung von Gebühren für Lebensmittelkontrollen Verordnung vom 12/13/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/13/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Zusammenfassung
Die LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung legt seit dem 1. Jänner 2008 die Gebühren für Hygienekontrollen, Schlacht‑ und Fleischuntersuchungen sowie Rückstandskontrollen in Lebensmittelbetrieben fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundgebühr von 16,50 € pro angefangene Viertelstunde für den amtlichen Tierarzt als Erstuntersucher bei Schlacht‑ und Fleischuntersuchungen fest.
- Für weitere amtliche Untersucher (Fachassistenten) wird ein geringerer Satz von 10,50 € pro Viertelstunde bzw. 13,50 € für Hygienekontrollen verlangt.
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