<!--[-->Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 13.12.2007

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge fest, die gesetzliche Interessenvertretungen und freiwillige Berufsverbände für die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren erhalten. Sie trat am 1. Jänner 2008 in Kraft und ersetzte die vorherige Regelung von 2006.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/13/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge fest, die gesetzliche Interessenvertretungen und freiwillige Berufsverbände für die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren erhalten. Sie trat am 1. Jänner 2008 in Kraft und ersetzte die vorherige Regelung von 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert feste Pauschalbeträge für die Rechtsvertretung von Interessenverbänden in arbeitsrechtlichen Verfahren.
  • Für das Erstinstanzverfahren beträgt die Pauschale 210 € für die erste mündliche Verhandlung bzw. den ersten Zahlungsbefehl.
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Bartenstein Martin, Dr.

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