Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Tageskostgeld für Soldaten auf 4,00 € fest, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und hebt die frühere Regelung vom 31. Dezember 2007 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung12/13/2007XXIII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Tageskostgeld für Soldaten auf 4,00 € fest, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und hebt die frühere Regelung vom 31. Dezember 2007 auf.Schwerpunkte
- Das Tageskostgeld wird auf 4,00 € pro Tag festgelegt.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
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