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Fachkundebeurteilungsverordnung – Regelungen für Umweltgutachter
Verordnung vom 20.02.2007

Zusammenfassung

Die Fachkundebeurteilungsverordnung legt fest, welche fachlichen Voraussetzungen Umweltgutachter für ihre Zulassung und Aufsicht erfüllen müssen und welche Unterlagen bei Prüfungen vorzulegen sind. Sie definiert Prüfungsinhalte, Ablauf, Gebühren und das Inkrafttreten der Regelung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/20/2007XXIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Fachkundebeurteilungsverordnung legt fest, welche fachlichen Voraussetzungen Umweltgutachter für ihre Zulassung und Aufsicht erfüllen müssen und welche Unterlagen bei Prüfungen vorzulegen sind. Sie definiert Prüfungsinhalte, Ablauf, Gebühren und das Inkrafttreten der Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde bei der Zulassung und Aufsicht von Umweltgutachtern.
  • Für die Erst‑ und Wiederholungsprüfung müssen Unternehmen ein umfangreiches Dokumentationspaket vorlegen, darunter Organigramm, Prüfverfahren, Team‑ und Qualifikationsnachweise sowie Unabhängigkeits‑ und Berichtssysteme.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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