Zusammenfassung
Die DVPV‑BMUKK 2007 legt fest, dass Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien die Zuständigkeit für Dienstrechtsangelegenheiten im Bildungsministerium übernehmen. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft und ersetzte die frühere Verordnung von 2003.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/18/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die DVPV‑BMUKK 2007 legt fest, dass Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien die Zuständigkeit für Dienstrechtsangelegenheiten im Bildungsministerium übernehmen. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft und ersetzte die frühere Verordnung von 2003.Schwerpunkte
- Die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien werden als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechtsangelegenheiten des BMUKK benannt.
- Die Verordnung trat am 1. März 2007 in Kraft.
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