Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/18/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik werden als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten bestimmt.
- Sie gelten als Dienstbehörden erster Instanz nach dem DVG und als Personalstellen nach dem VBG.
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