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Zuständigkeit für Dienstrechts‑ und Personalstellen im BMWF
Verordnung vom 18.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/18/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Studienbeihilfenbehörde und die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik werden als nachgeordnete Dienststellen für Dienstrechts- und Personalangelegenheiten bestimmt.
  • Sie gelten als Dienstbehörden erster Instanz nach dem DVG und als Personalstellen nach dem VBG.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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