Bundesministerium für Justiz12/19/2007XXIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde erhalten – von 4,69 € bis 7,04 € – und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2006 aufgehoben wurde.Schwerpunkte
- Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene 4,69 € pro Arbeitsstunde.
- Für schwere Hilfsarbeiten beträgt die Vergütung 5,28 € pro Stunde.
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