<!--[-->Arbeitsvergütung für Strafgefangene (Verordnung 2008)<!--]-->
Arbeitsvergütung für Strafgefangene (Verordnung 2008) Verordnung vom 12/19/2007
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Justiz12/19/2007XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde erhalten – von 4,69 € bis 7,04 € – und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2006 aufgehoben wurde.

Schwerpunkte

  • Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene 4,69 € pro Arbeitsstunde.
  • Für schwere Hilfsarbeiten beträgt die Vergütung 5,28 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berger Maria-Margarethe, Dr.

Berger Maria-Margarethe, Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.