Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/20/2007XXIII
Umwelt
Abfall
Umweltinformation
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein EU‑weites Register ein, in dem Betreiber von bestimmten Anlagen jährlich Daten zu Schadstofffreisetzungen und Abfallverbringungen melden müssen.Schwerpunkte
- Betreiber von Anlagen, die unter die EU‑PRTR‑Richtlinie fallen, müssen jährlich Daten zu Schadstofffreisetzungen und -verbringungen in ein elektronisches Register eingeben.
- Die Betreiber müssen sich im Register anmelden, Stammdaten wie Name, Anschrift und Betriebskennnummer angeben und bei Änderungen aktualisieren.
Dokumente (PDFs)
