Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2007XXIII
Umwelt
Energie
Klimaschutz
Erneuerbare Energien
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2008 verbindliche Preise für Ökostrom fest: 6,23 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 11,00 Cent/kWh für andere Ökostromanlagen. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2008 wird der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus Kleinwasserkraft auf 6,23 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
- Für das Jahr 2008 wird der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen auf 11,00 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
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