<!--[-->Verordnung zur Festlegung von Verrechnungspreisen für Ökostrom 2008<!--]-->
Verordnung zur Festlegung von Verrechnungspreisen für Ökostrom 2008
Verordnung vom 20.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2008 verbindliche Preise für Ökostrom fest: 6,23 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 11,00 Cent/kWh für andere Ökostromanlagen. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2007XXIII
Umwelt
Energie
Klimaschutz
Erneuerbare Energien
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2008 verbindliche Preise für Ökostrom fest: 6,23 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 11,00 Cent/kWh für andere Ökostromanlagen. Sie tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für das Jahr 2008 wird der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus Kleinwasserkraft auf 6,23 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
  • Für das Jahr 2008 wird der Verrechnungspreis für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen auf 11,00 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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