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Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – neue Zuständigkeit und Kompetenzanforderungen Verordnung vom 12/21/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/21/2007XXIII
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ändert die 2. Tierhaltungsverordnung: Der Titel wird präzisiert, das Ministeriums‑Namensfeld wird von „Gesundheit und Frauen“ zu „Gesundheit, Familie und Jugend“ geändert, und für Diensthundeführer sowie Hundetrainer wird eine Sachkundenachweis‑Pflicht eingeführt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, um deutlich zu machen, dass sie die Haltung von Wirbeltieren außerhalb der ersten Tierhaltungsverordnung, von Wildtieren mit besonderen Anforderungen und von verbotenen Wildtierarten regelt.
  • Die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ wird durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt, um die aktuelle Zuständigkeit des Ministeriums widerzuspiegeln.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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