Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – neue Zuständigkeit und Kompetenzanforderungen
Verordnung vom 21.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die 2. Tierhaltungsverordnung: Der Titel wird präzisiert, das Ministeriums‑Namensfeld wird von „Gesundheit und Frauen“ zu „Gesundheit, Familie und Jugend“ geändert, und für Diensthundeführer sowie Hundetrainer wird eine Sachkundenachweis‑Pflicht eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/21/2007XXIII
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die 2. Tierhaltungsverordnung: Der Titel wird präzisiert, das Ministeriums‑Namensfeld wird von „Gesundheit und Frauen“ zu „Gesundheit, Familie und Jugend“ geändert, und für Diensthundeführer sowie Hundetrainer wird eine Sachkundenachweis‑Pflicht eingeführt.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert, um deutlich zu machen, dass sie die Haltung von Wirbeltieren außerhalb der ersten Tierhaltungsverordnung, von Wildtieren mit besonderen Anforderungen und von verbotenen Wildtierarten regelt.
- Die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ wird durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt, um die aktuelle Zuständigkeit des Ministeriums widerzuspiegeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.