Änderung des NAG‑DV: Hinweis zum Arbeitsmarktzugang für Forscher‑Aufenthaltstitel Verordnung vom 12/21/2007
Bundesministerium für Inneres12/21/2007XXIII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 385/2007 ergänzt das NAG‑DV: Sie fügt in § 2 Abs. 4 einen Hinweis „unbeschadet des Abs. 5“ ein, schafft einen neuen Absatz 5 mit einer Arbeitsmarkt‑Information für Forscher‑ und Sonderfall‑Aufenthaltsbewilligungen und ändert § 13 (Umnummerierung und neuer Absatz 2). Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- In § 2 Abs. 4 wird nach der Formulierung „Aufenthaltsbewilligung ‚Familiengemeinschaft‘ ist“ die Wortfolge „– unbeschadet des Abs. 5 –“ eingefügt, um klarzustellen, dass die nachfolgende Regelung zusätzlich gilt.
- Ein neuer Absatz 5 wird eingefügt, der für die Aufenthaltsbewilligungen „Forscher“ und „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ verlangt, dass neben dem Hinweis auf den Aufenthaltszweck auch eine Information über den Zugang zum Arbeitsmarkt angegeben werden muss.
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