Änderung der Meldegesetz‑Durchführungsverordnung (MeldeV) – Anpassung von § 17
Verordnung vom 21.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres wird geändert, indem das Jahr im Absatz 5 von § 17 von 2007 auf 2008 korrigiert und ein neuer Absatz 7 zu § 17 Abs 6 hinzugefügt wird. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Inneres12/21/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres wird geändert, indem das Jahr im Absatz 5 von § 17 von 2007 auf 2008 korrigiert und ein neuer Absatz 7 zu § 17 Abs 6 hinzugefügt wird. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Jahr im Absatz 5 von § 17 wird von 2007 auf 2008 korrigiert.
- Ein neuer Absatz 7 wird zu § 17 Abs. 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung von Absatz 5 zum 1. Jänner 2008 festlegt.
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