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Änderung der Frist für die Festlegung gestörter Studien (31. Jänner 2010)
Verordnung vom 21.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass das Datum 31. Dezember 2007 durch 31. Jänner 2010 ersetzt wird. Damit wird die Frist für die Feststellung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems stark gestört ist, verlängert.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/21/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass das Datum 31. Dezember 2007 durch 31. Jänner 2010 ersetzt wird. Damit wird die Frist für die Feststellung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems stark gestört ist, verlängert.

Schwerpunkte

  • Das Datum 31. Dezember 2007 wird durch das spätere Datum 31. Jänner 2010 ersetzt.
  • Durch die neue Frist erhalten Hochschulen mehr Zeit, Studien zu prüfen, in denen die Systemhomogenität stark gestört ist.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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