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Änderung der DAC‑Verordnung Weinviertel – zusätzliche Prüfung & Entgelt
Verordnung vom 27.12.2007

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung für das Weinviertel wird geändert: Bei einer Ablehnung mit dem Kostergebnis 4:2 muss die Probe erneut geprüft werden und der Antragsteller zahlt ein festgelegtes Entgelt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/27/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die DAC‑Verordnung für das Weinviertel wird geändert: Bei einer Ablehnung mit dem Kostergebnis 4:2 muss die Probe erneut geprüft werden und der Antragsteller zahlt ein festgelegtes Entgelt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird in Ziffer 12 von § 1 eingefügt.
  • Bei einer ablehnenden Beurteilung des Weins mit dem Kostergebnis 4:2 muss die Probe einer anderen Weinkostkommission erneut vorgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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