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Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2006 – Definition technischer Lehranstalten & Praxisanerkennung
Verordnung vom 22.02.2007

Zusammenfassung

Die IG‑Durchführungsverordnung 2006 definiert, welche Fachbereiche zu höheren technischen Lehranstalten zählen, legt fest, welche Praxis anerkannt wird, und hebt die alte Verordnung von 1990 auf.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/22/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die IG‑Durchführungsverordnung 2006 definiert, welche Fachbereiche zu höheren technischen Lehranstalten zählen, legt fest, welche Praxis anerkannt wird, und hebt die alte Verordnung von 1990 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung listet die Fachbereiche (z. B. Bautechnik, Elektrotechnik, Informatik) auf, die zu den höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten gehören.
  • Sie legt fest, welche berufliche Praxis (z. B. Projekt‑ und Kostenplanung, Qualitäts‑ und Umweltmanagement) für die Anrechnung auf technische Abschlüsse anerkannt wird.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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