Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2006 – Definition technischer Lehranstalten & Praxisanerkennung Verordnung vom 2/22/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/22/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die IG‑Durchführungsverordnung 2006 definiert, welche Fachbereiche zu höheren technischen Lehranstalten zählen, legt fest, welche Praxis anerkannt wird, und hebt die alte Verordnung von 1990 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung listet die Fachbereiche (z. B. Bautechnik, Elektrotechnik, Informatik) auf, die zu den höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten gehören.
- Sie legt fest, welche berufliche Praxis (z. B. Projekt‑ und Kostenplanung, Qualitäts‑ und Umweltmanagement) für die Anrechnung auf technische Abschlüsse anerkannt wird.
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