<!--[-->Gebühren für Kopien bei Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei<!--]-->
Gebühren für Kopien bei Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Verordnung vom 12/27/2007
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Justiz12/27/2007XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für unbeglaubigte Kopien, die im Rahmen der Akteneinsicht angefertigt werden, Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz zu zahlen sind. Bei Personalmangel dürfen Berechtigte selbst kopieren und dafür 0,35 € pro Seite bezahlen.

Schwerpunkte

  • Für unbeglaubigte Kopien, die von Bediensteten der Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht angefertigt werden, ist eine Gebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz zu zahlen; die Ausgabe kann bis zum Zahlungseingang aufgeschoben werden.
  • Ist kein Bediensteter verfügbar, dürfen Berechtigte die Kopien selbst an einem Dienstkopierer herstellen und dafür 0,35 € pro Seite bezahlen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berger Maria-Margarethe, Dr.

Berger Maria-Margarethe, Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.