Änderung der Adressregisterverordnung – Wegfall der Ablaufklausel für Nutzungsrechte Verordnung vom 12/28/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Adressregisterverordnung, indem sie im § 9 den Hinweis streicht, dass die Nutzungsrechte an den §§ 2‑8 am 31. Dezember 2007 erlöschen. Damit bleiben diese Rechte weiter gültig.Schwerpunkte
- Im § 9 wird der Hinweis entfernt, dass die Nutzungsrechte an den §§ 2‑8 am 31. Dezember 2007 enden würden.
- Durch das Weglassen der Ablaufklausel bleiben die bestehenden Nutzungsrechte über den genannten Stichtag hinaus gültig, bis sie anderweitig geändert werden.
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