Änderungen der Verordnung zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (2008)
Verordnung vom 28.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Durchführungsgesetz für Staatsanwaltschaften: Sie vereinheitlicht Begriffe, führt neue Register und Formulare ein und legt erweiterte Berichtspflichten fest. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2008.Bundesministerium für Justiz12/28/2007XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Durchführungsgesetz für Staatsanwaltschaften: Sie vereinheitlicht Begriffe, führt neue Register und Formulare ein und legt erweiterte Berichtspflichten fest. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Begriffe werden vereinheitlicht: „staatsanwaltschaftliche Behörden“ wird zu „Staatsanwaltschaften“ und „Behördenleiter“ zu „Leiter der Staatsanwaltschaft“.
- Ein neuer § 8a regelt das Anlegen und Kennzeichnen von Ermittlungsakten, inklusive farbiger Deckel, Ordnungsnummern und Kennzeichnungen für Haft‑ und Jugendsachen.
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