Vergütungen und Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetscher*innen
Verordnung vom 28.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetscher*innen: Prüfer erhalten 100 Euro pro Kandidat, Bewerber zahlen 400 Euro Prüfungsgebühr (plus Aufschläge), und bei Rücktritt oder unvorhersehbaren Hindernissen kann nur ein Viertel der Gebühr verlangt werden. Inkrafttreten am 1. Jänner 2008.Bundesministerium für Justiz12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen und Dolmetscher*innen: Prüfer erhalten 100 Euro pro Kandidat, Bewerber zahlen 400 Euro Prüfungsgebühr (plus Aufschläge), und bei Rücktritt oder unvorhersehbaren Hindernissen kann nur ein Viertel der Gebühr verlangt werden. Inkrafttreten am 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Mitglieder der Prüfungskommission erhalten für jede/n Bewerber/in 100 Euro, im Fall von § 2 Abs. 2 nur ein Viertel der entrichteten Prüfungsgebühr.
- Für schriftliche Äußerungen nach den §§ 4b Abs. 1, 6 Abs. 3 und 10 Abs. 4 erhalten das zuständige Mitglied ebenfalls 100 Euro.
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