Vergütung des Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates (Verordnung 398/2007)
Verordnung vom 28.12.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 398/2007 führt eine neue Vergütungsregelung (§ 3a) für den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates ein, die ab dem 1. Jänner 2008 gilt.Bundesministerium für Inneres12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 398/2007 führt eine neue Vergütungsregelung (§ 3a) für den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates ein, die ab dem 1. Jänner 2008 gilt.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende erhält für jede begonnene Stunde ein Zehntel der Entschädigung eines Ersatzmitglieds des Verfassungsgerichtshofs.
- Der Vertreter des Vorsitzenden bekommt dieselbe Vergütung, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.