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Vergütung des Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates (Verordnung 398/2007) Verordnung vom 12/28/2007
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Bundesministerium für Inneres12/28/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 398/2007 führt eine neue Vergütungsregelung (§ 3a) für den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates ein, die ab dem 1. Jänner 2008 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende erhält für jede begonnene Stunde ein Zehntel der Entschädigung eines Ersatzmitglieds des Verfassungsgerichtshofs.
  • Der Vertreter des Vorsitzenden bekommt dieselbe Vergütung, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
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