Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/3/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die HPSV regelt, wie Pädagogische Hochschulen ihren Ziel‑ und Leistungsplan sowie den dazugehörigen Ressourcenplan jährlich erstellen, prüfen und dem Bundesministerium vorlegen müssen.Schwerpunkte
- Der Ziel‑ und Leistungsplan dient als mittelfristiges Steuerungsinstrument, das Profil, strategische Ziele, Leistungen und konkrete Vorhaben der Pädagogischen Hochschule für die nächsten drei Studienjahre festlegt.
- Der Ressourcenplan stellt die dafür nötigen Personal‑, Raum‑, Anlagen‑ und Aufwandsressourcen dar und muss eng mit dem Ziel‑ und Leistungsplan verknüpft werden.
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