Änderung der Textilkennzeichnungsverordnung 1993 – Einführung von Elastomultiester und Umsetzung neuer EU‑Richtlinien Verordnung vom 2/22/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/22/2007XXIII
Handel
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Textilkennzeichnungsverordnung um neue EU‑basierte Kennzeichnungspflichten und führt den Stoff Elastomultiester als neuen Prüfgegenstand ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue Kennzeichnungspflichten für Textilprodukte ein, die aus den EU‑Richtlinien 2004/34/EG, 2006/2/EG und 2006/3/EG abgeleitet sind.
- Ein neuer Stoff‑Eintrag „Elastomultiester“ wird in den Anhang aufgenommen und ist künftig in den Analyseverfahren zu berücksichtigen.
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