Planungs‑ und Steuerungsverordnung für die Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien
Verordnung vom 01.03.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien jährlich einen Ziel‑ und Leistungsplan sowie einen Ressourcenplan erstellen muss. Sie definiert Inhalte wie Profil, Schwerpunkte, Indikatoren, Meilensteine und regelt das interne Rechnungswesen nach Bundeshaushaltsrecht. Das Inkrafttreten war am 1. Oktober 2007.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien jährlich einen Ziel‑ und Leistungsplan sowie einen Ressourcenplan erstellen muss. Sie definiert Inhalte wie Profil, Schwerpunkte, Indikatoren, Meilensteine und regelt das interne Rechnungswesen nach Bundeshaushaltsrecht. Das Inkrafttreten war am 1. Oktober 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt ausschließlich für die öffentliche Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien und regelt deren Ziel‑, Leistungs‑ und Ressourcenplanung sowie das interne Rechnungswesen.
- Die Hochschule muss jedes Jahr einen Ziel‑ und Leistungsplan erstellen, der das Profil, die strategischen Schwerpunkte, konkrete Leistungen, Indikatoren, Umsetzungsdaten und Meilensteine enthält.
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