Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/1/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Suchtgiftverordnung wird um eine umfassende Dokumentationspflicht für Substitutionsmittel, eine verpflichtende Zweitmeinung bei jungen oder schwangeren Patient*innen und das Inkrafttreten am 1. März 2007 erweitert.Schwerpunkte
- Ärzte, Apotheken und Behörden müssen jede Substitutionsverschreibung detailliert dokumentieren und drei Jahre aufbewahren.
- Bei Patienten unter 20 Jahren oder schwangeren Patientinnen ist vor der Verabreichung von retardiertem Morphin zwingend eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
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