Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Definitionen, Kennzeichnung & Übergangsregelung Verordnung vom 3/6/2007
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2007XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 53/2007 erweitert die Düngemittelverordnung 2004 um neue Definitionen, verschärfte Kennzeichnungspflichten und zusätzliche chemische Stoffe sowie eine zweijährige Übergangsfrist für Produkte nach alter Kennzeichnung.Schwerpunkte
- Neue Definitionen werden eingeführt: "Charge" (Produktmenge aus einem Produktionsprozess), "Partie" (räumlich zuordenbare Einheit einer Charge) und "Biogasgülle" (vergorenes Substrat aus Biogasanlagen).
- Die Kennzeichnungspflicht für Wirtschaftsdünger wird erweitert um: Name und Anschrift des Herstellers, Bezeichnung des Produkts, Gesamtstickstoffgehalt in Prozent, Gewicht/Volumen und Hinweise zu Anwendung, Lagerung und Behandlung.
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