<!--[-->Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Definitionen, Kennzeichnung & Übergangsregelung<!--]-->
Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Definitionen, Kennzeichnung & Übergangsregelung
Verordnung vom 06.03.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 53/2007 erweitert die Düngemittelverordnung 2004 um neue Definitionen, verschärfte Kennzeichnungspflichten und zusätzliche chemische Stoffe sowie eine zweijährige Übergangsfrist für Produkte nach alter Kennzeichnung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2007XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 53/2007 erweitert die Düngemittelverordnung 2004 um neue Definitionen, verschärfte Kennzeichnungspflichten und zusätzliche chemische Stoffe sowie eine zweijährige Übergangsfrist für Produkte nach alter Kennzeichnung.

Schwerpunkte

  • Neue Definitionen werden eingeführt: "Charge" (Produktmenge aus einem Produktionsprozess), "Partie" (räumlich zuordenbare Einheit einer Charge) und "Biogasgülle" (vergorenes Substrat aus Biogasanlagen).
  • Die Kennzeichnungspflicht für Wirtschaftsdünger wird erweitert um: Name und Anschrift des Herstellers, Bezeichnung des Produkts, Gesamtstickstoffgehalt in Prozent, Gewicht/Volumen und Hinweise zu Anwendung, Lagerung und Behandlung.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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