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Novelle 2007 zur Altlastenatlas‑Verordnung – neue Einträge und Klarstellungen Verordnung vom 3/8/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/8/2007XXIII
Umwelt
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Novelle von 2007 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Regelungen und fügt zahlreiche Altlast‑Einträge in den Anhängen 4 und 9 ein.

Schwerpunkte

  • Der neue Absatz 3 zu § 1 legt fest, dass die im Grundbuch eingetragenen Grundstücksnummern zum Zeitpunkt der Altlast‑Ausweisung gelten.
  • Der neue Absatz 6 zu § 2 bestimmt, dass die überarbeiteten Anhänge 4 und 9 ab dem 15. März 2007 rechtswirksam werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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