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Änderungen der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Verordnung 58/2007)
Verordnung vom 12.03.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 58/2007 ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006, erweitert den Wohnsitzbegriff, führt neue Tauglichkeitszeugnisse für über‑50‑jährige Piloten ein und richtet neue Prüfungskommissionen sowie strengere Prüfungs- und Nachweisvorschriften ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/12/2007XXIII
Luftfahrt
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 58/2007 ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006, erweitert den Wohnsitzbegriff, führt neue Tauglichkeitszeugnisse für über‑50‑jährige Piloten ein und richtet neue Prüfungskommissionen sowie strengere Prüfungs- und Nachweisvorschriften ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition des Wohnsitzes wird erweitert, sodass Piloten mit Wohnsitz im Inland oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken ebenfalls anerkannt werden.
  • Für Piloten über 50 Jahre wird ein neues Tauglichkeitszeugnis mit einer Gültigkeit von zwei Jahren eingeführt, sofern die medizinische Untersuchung keine Zweifel an der Tauglichkeit aufwirft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


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