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Änderungen der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Verordnung 58/2007) Verordnung vom 3/12/2007
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/12/2007XXIII
Luftfahrt
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 58/2007 ändert die Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006, erweitert den Wohnsitzbegriff, führt neue Tauglichkeitszeugnisse für über‑50‑jährige Piloten ein und richtet neue Prüfungskommissionen sowie strengere Prüfungs- und Nachweisvorschriften ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition des Wohnsitzes wird erweitert, sodass Piloten mit Wohnsitz im Inland oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken ebenfalls anerkannt werden.
  • Für Piloten über 50 Jahre wird ein neues Tauglichkeitszeugnis mit einer Gültigkeit von zwei Jahren eingeführt, sofern die medizinische Untersuchung keine Zweifel an der Tauglichkeit aufwirft.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

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