<!--[-->Verordnung zur Kennzeichnung von Grundstücken als Bergbaugebiete<!--]-->
Verordnung zur Kennzeichnung von Grundstücken als Bergbaugebiete Verordnung vom 1/5/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/5/2007XXIII
Umwelt
Bergbau

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung von Daten, die Erstellung von Lage‑ und Übersichtskarten sowie eine technische Beschreibung für Grundstücke, die als Bergbaugebiete ausgewiesen werden sollen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Angaben ein Verzeichnis von Grundstücken enthalten muss, die als Bergbaugebiete gelten sollen.
  • Sie verlangt die Erstellung eines Lageplans im Maßstab der Katastralmappe, auf dem bestehende und gewünschte Bergbaugebiete klar unterschieden werden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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