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Verordnung zur Kennzeichnung von Grundstücken als Bergbaugebiete
Verordnung vom 05.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung von Daten, die Erstellung von Lage‑ und Übersichtskarten sowie eine technische Beschreibung für Grundstücke, die als Bergbaugebiete ausgewiesen werden sollen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/5/2007XXIII
Umwelt
Bergbau

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erfassung von Daten, die Erstellung von Lage‑ und Übersichtskarten sowie eine technische Beschreibung für Grundstücke, die als Bergbaugebiete ausgewiesen werden sollen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Angaben ein Verzeichnis von Grundstücken enthalten muss, die als Bergbaugebiete gelten sollen.
  • Sie verlangt die Erstellung eines Lageplans im Maßstab der Katastralmappe, auf dem bestehende und gewünschte Bergbaugebiete klar unterschieden werden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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