Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/5/2007XXIII
Umwelt
Bergbau
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erfassung von Daten, die Erstellung von Lage‑ und Übersichtskarten sowie eine technische Beschreibung für Grundstücke, die als Bergbaugebiete ausgewiesen werden sollen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Angaben ein Verzeichnis von Grundstücken enthalten muss, die als Bergbaugebiete gelten sollen.
- Sie verlangt die Erstellung eines Lageplans im Maßstab der Katastralmappe, auf dem bestehende und gewünschte Bergbaugebiete klar unterschieden werden.
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