Bundesministerium für Justiz3/19/2007XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die ADV‑Form‑Verordnung 2002, führt neue Anlagen A und C ein und ersetzt veraltete Verweise sowie Formulierungen, wirksam ab dem 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 5 wird zu § 7 hinzugefügt; er bringt die Anlagen A und C ein, die ab dem 1. Jänner 2007 gelten.
- In Anlage A, Feldgruppe 07, wird der Verweis von § 1333 Abs. 2 ABGB auf § 352 UGB geändert.
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