Änderung der Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung – Temperaturgrenze +4 °C und Einbeziehung von Kolostrum Verordnung vom 3/20/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/20/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung: Sie führt eine Temperaturgrenze von +4 °C für bestimmte Produkte ein und erweitert die bestehenden Regelungen auf Kolostrum.Schwerpunkte
- Für bestimmte Lebensmittel muss eine Abkühlung auf maximal +4 °C oder weniger gewährleistet werden.
- Die bestehenden Vorschriften aus den Absätzen 1‑4 von § 3 gelten nun auch für Kolostrum.
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