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Regelung für Betrieb und Sicherheit von Medizinprodukten Verordnung vom 3/22/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/22/2007XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Medizinproduktebetreiberverordnung regelt das Aufstellen, Betreiben und Instandhalten von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen. Betreiber müssen vor dem ersten Einsatz Prüfungen durchführen, Personal einweisen, regelmäßige Sicherheits‑ und Messkontrollen durchführen und umfangreiche Dokumentationen führen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
  • Betreiberinnen und Betreiber müssen vor der ersten Nutzung aller im Anhang 1 genannten Geräte eine Eingangsprüfung durchführen; bei Vorliegen eines Hersteller‑Messprotokolls kann diese auf eine Sichtprüfung beschränkt werden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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