Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (Verordnung 2007) Verordnung vom 3/23/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/23/2007XXIII
Arbeitsrecht
EU‑Freizügigkeit
Ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Gesamtkontingent von 6 262 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeiter in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und erlaubt Bewilligungen bis zu sechs Monaten (bzw. neun Monate bei Vorbeschäftigung). Die Befristungen dürfen nicht nach dem 31. Dezember 2007 enden; die Verordnung selbst läuft am 30. November 2007 aus.Schwerpunkte
- Ein Gesamtquotient von 6 262 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
- Das Kontingent wird auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 425, Kärnten 70, Niederösterreich 1 980, Oberösterreich 1 400, Salzburg 85, Steiermark 1 505, Tirol 427, Vorarlberg 70, Wien 300.
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