Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft (2007) Verordnung vom 3/23/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/23/2007XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2007er Verordnung legt ein Kontingent von 6 315 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer fest, verteilt nach Bundesländern, und regelt die maximale Beschäftigungsdauer von sechs Wochen bis zum 30. November 2007.Schwerpunkte
- Ein Jahreskontingent von 6 315 kurzfristigen Beschäftigungen für ausländische Erntehelfer wird festgelegt und nach Bundesländern verteilt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens sechs Wochen dauern und müssen spätestens am 30. November 2007 enden.
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